Terminanfragen nehme ich gern telefonisch oder per Email entgegen. In der Regel bekommen Sie innerhalb einer Woche einen Termin bei mir.
 

Psychotherapie & Selbsterfahrung

Eine Einzelsitzung ist üblicherweise auf 50 Minuten angelegt, das Honorar dafür beträgt 60 Euro, ab 17 Uhr 80 Euro. Für das Erstgespräch fällt ein verringertes Honorar von 30 Euro (ab 17 Uhr 50 Euro) an. Es dient dazu, uns gegenseitig kennenzulernen und einen ersten Eindruck von mir und meinem Arbeitsstil zu gewinnen. Danach können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können. Die Personzentrierte Psychotherapie kann (bisher) nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden, auch nicht über das Kostenerstattungsverfahren. Die Kosten für die Therapie tragen meine Klienten selbst. Als Privatversicherte_r können Sie die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse erfragen bzw. beantragen. Ich unterstütze Sie gern dabei.

 

Mediation und Paartherapie

Das Honorar für eine 90minütige Paartherapie- und/oder Mediationssitzung beträgt 120 Euro, ab 17 Uhr 150 Euro.
Das Erstgespräch dauert 60 Minuten und kostet 50 Euro, ab 17 Uhr 70 Euro.

Bei einer Paar- oder Gruppenmediation ist oftmals eine Komediation sinnvoll, d.h. dass ich Sie gemeinsam mit einem Kollegen oder einer Kollegin begleite. Das Honorar für eine Mediationssitzung mit zwei Mediator_innen beträgt 200 Euro.

 

Coaching und Supervision

Das Honorar für eine Coaching- oder Supervisionssitzung beträgt 80 Euro für 50 Minuten oder 120 Euro für 90 Minuten.
 

Alle Honorare beinhalten Vor- und Nachbereitung, Supervision, Miete, Steuern und sonstige anfallende Kosten. Bei auswärtigen Terminen können ggf. Anfahrtkosten oder Miete für Gruppenraum dazukommen.

Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, sagen Sie diesen bitte mindestens 48 Stunden vorher ab, damit ich ihn anderweitig vergeben kann. Andernfalls wird ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.

 

Schweigepflicht

Nach § 203 StGB unterliege ich der Schweigepflicht. Ich behandle alle Informationen und Daten meiner Klienten selbstverständlich streng vertraulich. Das betrifft sowohl den gesamten Inhalt aller geführten Gespräche als auch die Tatsache, dass ein Behandlungsverhältnis mit Ihnen besteht. Die Verschwiegenheit gilt gegenüber jedem Anderen, dem Arbeitgeber, Behörden, und auch gegenüber dem (Ehe-)Partner. Die Schweigepflicht schließt auch Gesetzesverstöße mit ein. Eine Anzeigepflicht besteht gegenüber geplanten Gewaltverbrechen. Es ist auch möglich, meine Dienstleistungen anonym in Anspruch zu nehmen.